Reisevereinbarung / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast; wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Reisebedingungen. Sie ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis l BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma Hardy Ehrhardt, Reiseveranstalter, Erkrath, nachstehend „El Dorado Travel“ genannt, und jedem einzelnen Reiseteilnehmer, nachstehend „der Reisende“ genannt, im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages.
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1. Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, per E-Mail, Telefax, auf den Anmeldeformularen der Online-Reservierung oder schriftlich auf vorgedruckten Anmeldeformularen als auch formlos schriftlich vorgenommen werden. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vom Reiseveranstalter bestätigt werden.
1.2 Durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters, die keiner besonderen Form bedarf, wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Nach Vertragsabschluss erhält der Reisende die schriftliche Buchungsbestätigung (incl. Reisesicherungsschein) von El Dorado Travel zugesandt
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist El Dorado Travel an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme mündlich oder schriftlich erklären, was ebenso durch eine Anzahlung, eine Restzahlung oder den Reiseantritt erfolgen kann.
1.4 Der Anmeldende/Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % (auf volle Euro aufgerundet) des auf der Rechnung angegebenen Reisepreises fällig, jedoch maximal 260 € pro Person. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 30 Tage ist der komplette Reisepreis, sofort fällig. Der Reiseschein wird mit Buchungsbestaetigung und vor der Anzahlung an den Kunden gemäß § 651 Abs. 3 BGB übergeben oder zugesandt.
2.2 Die Restzahlung muss unaufgefordert bis 30 Tage vor Reiseantritt beglichen werden. 2 bis 3 Wochen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen.
2.3 Bei gebuchten Leistungen aus unserem Nur-Flug Programm können gesonderte Zahlungsbedingungen gelten. Diese Zahlungsbedingungen erfahren Sie bei Buchung der Leistung der jeweiligen Fluggesellschaft.
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
2.4 Wenn der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,- zu erheben.
3. Versicherungen
3.1 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bzw. den Abschluss eines Versicherungskomplettpaketes zusammen mit der Buchung. Ein nachträglicher Abschluss ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung/Bestätigung möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag, möglich ist.
3.2 Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
3.3 Nachbuchungen von Versicherungen, mit Ausnahme der Reiserücktrittskosten – Versicherung und von Paketen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhalten, können bis Reiseantritt akzeptiert werden.
4. Leistungen und Preise
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage der El Dorado Travel und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Alle in der Reisebeschreibung enthaltenden Angaben sind für El Dorado Travel bindend. El Dorado Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben aus seiner Homepage zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.3 Die Angaben in der mit der Reisebestätigung verschickten Zielgebietsinformation zu der jeweiligen Reise werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise ändern können, als auch die Informationen teilweise auf externe Links zurückgreifen, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (wie Flugänderungszeiten, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 El Dorado Travel behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, entsprechend zu ändern, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
5.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat El Dorado Travel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
6. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei El Dorado Travel.
6.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
6.3 Der Ersatzanspruch richtet sich pauschal nach dem Zeitpunkt des Rücktrittes.
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 06. Tag vor Reisebeginn 70 %
Am Abreisetag oder bei Stornierung an Samstag, Sonntag oder Feiertag unmittelbar vor dem Abreisetag: 100 %
Darüber hinaus kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen . Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
Bei gebuchten Nur-Flügen im Linienverkehr (Transatlantikflüge und innerkontinentale Südamerikaflüge) gelten die durch die Fluggesellschaften angegebenen Rücktrittspauschalen.
6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, mindestens jedoch 100 Euro.
6.5 Für Abänderungen des Reisevertrages hinsichtlich der folgenden Vertragsbestandteile werden die nachstehenden Gebühren erhoben: Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie werden mit mindestens 50 Euro pro Person berechnet.
Umbuchungswünsche hinsichtlich Reiseziel, Reiseantrittsort, Rückreiseort, Beförderungsart, Fluglinie oder Reisedatum, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 7.2 und Punkt 7.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Die Kosten für eine individuelle Flugverlängerung betragen mindestens 100 € Aufpreis pro Person. Ausgenommen sind Buchungen von Reisebausteinen der auf der Webseite ausgeschriebenen Anschlussprogrammen und Hotelverlängerungen, die ebenfalls dort gebucht werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen und nicht durch den Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich El Dorado Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.2 Sofern Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in nachfolgenden Fällen von seinen Reisevertrag zurück treten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
8.1 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt: Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
8.3 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
8.4 Wenn El Dorado Travel vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson“.
9. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann El Dorado Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist El Dorado Travel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1 El Dorado Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 4 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat.
die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 El Dorado Travel haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Diese sind jedoch nicht berechtigt und befugt, eventuelle Ansprüche anzuerkennen .
10.3 An Wanderungen, Bergbesteigungen, Ausflügen, sportlichen Betätigungen und Teilnahme an Veranstaltungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligt sich der Reisegast auf eigene Gefahr. El Dorado Travel haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11. Gewährleistung
11.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.4 Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbei geführt wird oder
soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen El Dorado Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
13. Mitwirkungspflicht
13.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist der Reiseveranstalter an seinem Geschäftssitz zu verständigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13.3 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Im eigenen Interesse des Reisenden empfehlen wir für die Anmeldung dieser Ansprüche die Schriftform.
14.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 El Dorado Travel steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2 Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reisende, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
15.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15.4 El Dorado Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Sonstige
Körperliche Anforderungen: Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
18. Gerichtsstand
18.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen der El Dorado Travel (Ehrhardt, Reiseveranstalter) ist Erkrath.
18.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
19. Veranstalter
Die auf diesen Seite veröffentlichen Reisen werden von der Hardy Ehrhardt, Reiseveranstalter (El Dorado Travel) veranstaltet.
Anschrift:
Schlieperweg 1
40699 Erkrath
Inhaber:
Hardy Ehrhardt
Bankverbindung:
Volksbank Remscheid Solingen
Kto-Nr.: 6841191
BLZ: 340 600 94
Internationale Bankverbindung:
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